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Gruppensex oder Gangbang - schon ausprobiert?

13.07.2011
Gruppensex oder Gangbang - schon ausprobiert?

Gruppensex ist eine Sexualpraktik, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Triole oder umgangssprachlich auch einen „flotter Dreier“.

Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehreren Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swingerclubs. Bereits die Antike kannte den Gruppensex im Rahmen kultischer Bacchanalien und Orgien.

Praxis

Gruppensex wird in Swingerclubs und Saunaclubs, aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen, Autobahnparkplätzen und Porno-Kinos betrieben. Gegenüber dieser eher anonymen Variante nimmt in der jüngeren Vergangenheit Gruppensex in privatem Rahmen zu. Das Internet als anonymes Kontaktmedium erleichtert dies beträchtlich. Auch in diesem privaten Rahmen bleibt Gruppensex regelmäßig emotional distanziert. Freundschaftliche Beziehungen sind nicht immer erwünscht – viele bevorzugen so genannte One-Night-Stands – und die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Paare, die sich auf Gruppensex einlassen, gehen zudem das Risiko ein, ihrer Beziehung durch Eifersucht oder emotionale Umorientierung zu schaden.

Gangbang

Eine besondere Form des Gruppensex ist der Gangbang, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist. Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die empfangenden Teilnehmer in der großen Überzahl. Der Begriff kommt aus dem Englischen von gang („Bande“, „Gruppe“, umgangssprachlich auch Rudel, daher Rudelbums genannt) und bang (vulgär für „koitieren“) und bezeichnete ursprünglich eine Gruppenvergewaltigung. Darüber hinaus findet der Begriff heute auch breitere Verwendung wie oben beschrieben.

Gesetzliche Regelungen

Gruppensex gilt üblicherweise als Privatangelegenheit, deren Auslebung innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht staatlich sanktioniert wird. Allerdings erfüllt beispielsweise die öffentliche Promotion und Verherrlichung von Gruppensex den Tatbestand der Jugendgefährdung.

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05.09.2012